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22.02.2021, Frankfurt am Main

Das neue EU-Energielabel: Die wichtigsten Neuerungen rund um Kühlschrank & Co.

BU: Das neue EU-Energielabel streicht die bisherigen Plusklassen und kategorisiert die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste).

Seit 1. März 2021 gilt das neue EU-Energielabel für Haushaltsgeräte, das eine bessere Vergleichbarkeit der Energieeffizienz ermöglichen soll. Auf den ersten Blick sehen sich das neue und das alte Energielabel ähnlich. Das neue Label streicht jedoch die Plusklassen und kategorisiert die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste). Diese Kategorisierung ist künftig für alle Gerätetypen gleich. Innerhalb von zwei Wochen müssen die Händler das Label l bei Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Waschtrocknern, Geschirrspülmaschinen und bei Fernsehgeräten sowie elektronischen Displays austauschen und das alte Label verschwindet.

A+-A+++- Modelle rutschen in deutlich schlechtere Klassen

Die bisherige Effizienzklasseneinteilung von A+++ bis D ist damit nicht länger gültig. Da mit der Umstellung auf die neue Skala auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte steigen, werden sich aktuelle Modelle künftig in deutlich schlechteren Klassen wiederfinden. So liegt zum Beispiel ein Großteil der heutigen „A+++“-Kühlschränke beim neuen Label in der Klasse D. Nur manche der bisherigen Bestplatzierten erreichen die Klasse C, andere sogar nur Klasse E. Die Bedingungen für die neuen Klassen A und B erfüllt voraussichtlich noch gar kein Kühlschrank, weshalb zunächst nur die Effizienzklassen B bis F besetzt werden.

Das Label wird jedoch nicht direkt für alle Produktgruppen eingeführt: Ab September beginnt die Umstellung für Lichtquellen. Weitere Produktgruppen werden nach und nach angepasst. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.

Was ist außerdem neu?

Auf jedem Label ist neben den Gruppierungen ein QR-Code abgedruckt, der zusätzliche Informationen zu dem Gerät aus der europäischen Produktdatenbank „EPREL“ abruft. Diese Informationen müssen von den Herstellern hinterlegt werden. Für Verbraucher ist die EU-Datenbank ab März 2021 erreichbar.

Die Ökodesign-Verordnungen legen für bestimmte Produktgruppen neben Anforderungen an die Energieeffizienz erstmals auch Anforderungen an die Reparierbarkeit fest. Damit sollen Geräte zukünftig länger benutzt werden können. So müssen zum Beispiel gängige Ersatzteile für mindestens sieben bis zehn Jahre verfügbar und teilweise auch für Privatpersonen erhältlich sein und mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne Beschädigung des Gerätes ausgetauscht werden können. Fachleute sollen außerdem einen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten.

Detaillierte Informationen zum neuen EU-Energielabel bietet die Verbraucherinformation der Stadt Frankfurt „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2021“. Diese können Sie hier kostenfrei als PDF herunterladen.

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