Digitalisierung im Handwerk 03

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Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf die Berufsbilder im Handwerk

Durch die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung in Deutschland einen ordentlichen Aufschwung erfahren. Viele Unternehmen waren gezwungen, ihre Strukturen und Prozesse stärker zu digitalisieren. Sogar ganze Berufszweige müssen sich an die rasante Entwicklung der Digitalisierung anpassen. In den elektro- und informationstechnischen Handwerken wird dies besonders deutlich. Kaum ein Handwerk befasst sich mit so vielen zukunftsweisenden Themen und Technologien wie die E-Handwerke. Die Energiewende und die damit verbundenen Klimaziele führen dazu, dass Energie zunehmend regenerativ und dezentral erzeugt wird und in der Gebäudetechnik immer mehr energieeffiziente und vor allem komplexe Systeme installiert werden.

Neue Technologien und Herausforderungen benötigen daher auch eine Anpassung der Ausbildung. Mit einer Neuordnung der Ausbildungsberufe beweisen die E-Handwerke, dass sie die Zeichen der Zeit erkennt und sich flexibel an die neuen Anforderungen anpassen. Aus den bisher sieben Ausbildungsberufen werden nun fünf, darunter ein ganz neuer – der/die Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Smart Home, Smart Building und Vernetzung von Gebäudetechnik und geht damit genau auf die Themen Digitalisierung, Energiewende und intelligente Gebäudetechnik ein.

Doch welche Auswirkungen hat die Neuordnung auf die übrigen Berufsbilder und was bedeutet dies für Ausbilder und künftige Auszubildende? Über diese und weitere Frage haben wir im Interview mit Andreas Heinzelmann, dem stellvertretenden Obermeister und Ausbildungsbeauftragten der Innung für elektro- und informationstechnische Handwerke Frankfurt am Main, gesprochen:

Herr Heinzelmann, warum hat man gerade jetzt eine Novellierung der Ausbildungsordnung vollzogen?

Die Novelle hat zum Ziel, die Berufe der E-Handwerke an die neue Marktsituation anzupassen. Die E-Handwerke werden dem Kunden gegenüber damit ein noch passgenaueres Angebot machen können. Die aktuelle Corona-Pandemie hat den technologischen und digitalen Wandel in Deutschland beschleunigt. Das trifft nicht nur auf die Büroarbeitsplätze, sondern insbesondere auf das Handwerk zu.

Schon seit rund zwei Jahrzehnten erleben die E-Handwerke eine rasante Weiterentwicklung. Durch die Energiewende und die damit verknüpften Klimaziele wird dieser Wandel weiter bestärkt. So entwickeln die Hersteller im Verbund mit den E-Handwerken fast wöchentlich neue Gebäudetechnik, die zum Ziel hat, erneuerbare Energien, intelligentes Energiemanagement, E-Mobilität, Gebäudeautomation und ähnliche energieeffiziente Systeme in Neu- und Bestandsbau zu installieren. Diese rasante Entwicklung macht es notwendig, die Ausbildung und die damit verbundenen Rahmenlehrpläne, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, die Gesellenprüfungen und vieles mehr anzupassen.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die immer schneller werdende Veränderung des Markts machte eine Berufsnovelle unabdingbar!

Wie genau sehen die neuen Berufsbilder aus? Was ist das Besondere daran?

Aus den derzeit sieben Ausbildungsberufen der E-Handwerke werden zukünftig fünf. Denn einige Berufe sind inhaltlich immer näher zusammengerückt, wodurch in der Folge eine Verschmelzung stattfindet. Zeitgleich wird mit dem Elektroniker für Gebäudesystemintegration ein vollkommen neuer Beruf geschaffen, der maßgeblich das „Smart Building“ zum Geschäftsbereich macht. Der neue Beruf hat dabei höhere Einstiegsvoraussetzungen als die bisherigen. Er richtet sich daher auch vornehmlich an Abiturienten und Studienaussteiger.

Darüber hinaus fließen die Ausbildungsinhalte des Systemelektronikers/-in sowie des Elektronikers/-in Fachrichtung Automatisierungstechnik in den/die Elektroniker/-in Fachrichtung Automatisierungstechnik und Systemtechnik ein. Die drei Berufe, die sich bislang mit dem Geschäftsbereich Informationselektronik befasst haben, werden nun zu einem Berufsbild mit dem Namen Informationselektroniker/-in zusammengefasst.

Die Ausbildungszeit von 42 Monaten (3 1/2 Jahre) bleibt überdies bei allen Berufen gleich.

Welche Auswirkungen hat die Novellierung auf die bisherigen Berufsbilder?

Viele Inhalte der seitherigen Berufe gehen selbstredend in die neuen Berufe über. Das E-Handwerk wird schließlich nicht komplett neu erfunden, sondern an die neuen Rahmen- und Marktbedingungen angepasst. Auch der neue Beruf des/der Elektronikers/-in für Gebäudesystemintegration besteht nicht aus vollkommen neuen Inhalten, sondern man konzentriert alte und neue Tätig- und Fertigkeiten zu einem einzelnen Berufsbild.

Gesellen und Meister, die die „alten“ Berufe erlernt haben, gehören deshalb aber noch lange nicht auf das Abstellgleis. Wie bereits erwähnt, haben die E-Handwerke in den vergangenen Jahrzehnten einen rasanten Wandel erlebt, der ein „lebenslanges Lernen“ über den Zeitpunkt der Prüfung hinaus erforderlich macht. Dass die Fachkräfte des E-Handwerks das können, haben sie in der Praxis immer wieder bewiesen. So werden sich die Gesellen und Meister der „alten“ Berufe auch weiterhin an die sich ständig ändernde Marktsituation anpassen.

Was ändert sich im Hinblick auf die Prüfungsordnung?

Bislang bestanden zwei Prinzipien bei der Prüfungsordnung der E-Handwerke: Ein Teil der Berufe hatte eine „gestreckte Gesellenprüfung“, ein anderer Teil nur eine abschließende Gesellenprüfung. Bei einer gestreckten Gesellenprüfung zählt auch die bei anderen Prüfungen sogenannte „Zwischenprüfung“ nach der ersten Hälfte der Ausbildungszeit zum Gesamtergebnis. Dabei lag die Gewichtung am Gesamtergebnis bislang bei 40 Prozent der Teil-1-Prüfung und 60 Prozent  bei der Teil-2-Prüfung (Abschlussprüfung). Neu ist jetzt, dass alle Berufe einheitlich in der Form einer gestreckten Gesellenprüfung organisiert sind. Das Verhältnis ändert sich außerdem zu einer Gewichtung von 30 Prozent zu 70 Prozent.

Welcher Betrieb kann die neuen Berufsbilder ausbilden?

Die Ausbildungsberufe der E-Handwerke gipfeln in den drei Meisterberufen Elektrotechniker/-in, Informationstechniker/-in und Elektromaschinenbauer/-in. Aufgrund der Verwandtschaftserklärung der Meisterberufe ist es jedem Betrieb, der einen der drei Gewerke zum Grunde hat, gestattet, zu jedem der neuen fünf Ausbildungsberufe auszubilden. In der Praxis wird dies in aller Regel aber nur von den großen Handwerksunternehmen gelebt, da viele E-Handwerksbetriebe sich auf gewisse Dienstleistungen und Angebote spezialisiert haben, die wiederum von nur wenigen Ausbildungsberufen erfüllt werden.

Wo können sich Interessierte (sowohl Ausbilder als auch Auszubildende) zu diesem Thema informieren?

Die Webseite www.e-zubis.de bietet interessierten Jugendlichen einen hervorragenden Überblick über die neuen Berufe. Sie finden dort ebenso eine Ausbildungsplatzsuche.

Betriebsinhaber können im verbandseigenen Marketingpool kostenlos E-Zubis-Marketing-Materialien (wie bspw. Flyer) beziehen, um auf die interessanten Berufsfelder aufmerksam zu machen. Zudem können sie in ihrem Firmenprofil auf der Verbandswebseite (zum Beispiel hier: https://www.liv-fehr.de/mitgliederbereich/profil-bearbeiten.html) ihre offenen Ausbildungsplätze eintragen, sodass sie auch im Stellenfinder gefunden werden können.

Der Verband im Allgemeinen und die E-Innung Frankfurt im Besonderen bieten außerdem immer wieder Schulungsmaßnahmen für Betriebe an, um die Inhaber, Meister und Ausbilder über die Berufsnovelle zu informieren. Die nächste Veranstaltung der Innung für elektro- und informationstechnische Handwerke Frankfurt am Main wird voraussichtlich im Mai stattfinden. Zum Einladungskreis zählen alle Innungsmitglieder und jene Ausbildungsbetriebe, die noch keine Mitgliedschaft erworben haben.

Selbstverständlich steht auch die Geschäftsstelle der Innung bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer, Mirko P. Krebs, unter 069 707 5153 oder m.krebs©eiffm.de.

Die neuen Ausbildungsberufe im E-Handwerk

Aus den derzeit sieben Ausbildungsberufen der E-Handwerke werden zukünftig fünf. Zum Vergrößern klicken Sie bitte auf das Bild.

 

 

Alle Beiträge im Überblick:

Beitrag 1: Digitalisierung im Handwerk.

Beitrag 2: Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf die Berufsbilder im Handwerk (dieser Beitrag)

 

 

Veränderung des Markts

“Die immer schneller werdende Veränderung des Markts machte eine Berufsnovelle unabdingbar!”

Andreas Heinzelmann, Ausbildungsbeauftragter der Innung für elektro- und informationstechnische Handwerke Frankfurt.

Sie haben Fragen?

Weitere Infos zu den neuen Ausbildungsberufen finden Sie hier:

Innung für elektro- und informationstechnische Handwerke Frankfurt

Mirko P. Krebs
T: 069 707 5153
E: m.krebs©eiffm.de