Klimaschutz in Deutschland 02

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Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030

Welche Maßnahmen sieht das Klimaschutzprogramm 2030 vor?
Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Die Bundesregierung will Anreize setzen, CO2 einzusparen. Dabei gilt: Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt. Das Klimaschutzprogramm soll dazu beitragen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürgern bei der nächsten Investitionsentscheidung für die klimafreundliche Variante entscheiden. Diese werden billiger, attraktiver und bequemer.

CO2-Bepreisung

Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung von Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.

Verkehr und Mobilität

Mit einem Paket aus Förderung der Elektromobilität, Stärkung der Bahn und CO2-Bepreisung sollen die Emissionen im Bereich Verkehr gesenkt werden.

Unterwegs mit ÖPNV

So ist zum Beispiel beabsichtigt, die Bundesmittel für den Ausbau des ÖPNV ab 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro, ab 2025 auf jährlich zwei Milliarden Euro zu erhöhen. Das im Bundeshaushalt verfügbare Geld wird umverteilt zugunsten derjenigen, die Rad fahren, zu Fuß gehen oder den ÖPNV nutzen.

Durch eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes beim Bahnfahren im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent werden Bahntickets günstiger. Der Bund wird sich 2020 bis 2030 jährlich mit einer Milliarde Euro zusätzlichen Eigenkapitals an der Deutschen Bahn beteiligen. Im Flugverkehr erhöht die Bundesregierung die Luftverkehrsabgabe im Jahr 2020 und verhindert Dumpingpreise.

Unterwegs mit dem Auto

Die stärkere Kopplung der KfZ-Steuer an den CO2-Ausstoß macht spritsparende Autos günstiger und den Kauf von Spritschluckern unattraktiver. Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro Kilometer bezogen und oberhalb 95 Gramm CO2/km schrittweise erhöht.

Der CO2-Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 ab Januar 2021 wird voraussichtlich zu einem Aufschlag von etwa 7,5 Cent auf den Liter Benzin und Diesel führen. Im Jahr 2025 wird der Preis pro Tonne CO2 auf 55 Euro steigen, was wiederum zu einer Spritpreiserhöhung zwischen 15 und 20 Cent pro Liter führen würde. Das bedeutet: Niemand muss sich sofort ein neues Auto anschaffen. Aber wenn in ein paar Jahren die nächste Anschaffung ansteht, dann wird es günstiger sein, sich für ein klimafreundliches, spritsparendes Modell zu entscheiden.

Menschen, die über weite Strecken pendeln und dabei auf das Auto angewiesen sind, werden durch die Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 für Strecken über 20 Kilometer entlastet. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21.

Vereinbart wurde das Ziel, dass bis 2030 7 bis 10 Millionen E-Autos in Deutschland zugelassen sind. Eine Kaufprämie für E-Autos macht diese erschwinglicher. Bezuschusst werden insbesondere E-Autos, die unter 40.000 Euro kosten. Darüber hinaus soll der Steuersatz für rein elektrisch betriebene Dienstwagen in dieser Preisklasse von 0,5 auf 0,25 % gesenkt werden. Die sinkenden Strompreise und der Aufbau von einer Million Ladepunkten bis 2030, die im Klimaschutzprogramm geplant sind, tragen zusätzlich dazu bei, E-Autos attraktiver zu machen. Bis 2025 will die Bundesregierung hierbei finanziell unterstützen.

Elektro- und Hybridfirmenwagen

Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt, die ab 2020 bis Ende 2030 gelten soll. Unternehmen können dann bereits im Jahr der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben.

Arbeitnehmer, die einen Elektro- oder Hybriddienstwagen auch privat nutzen, müssen seit 1. Januar 2019 lediglich einen reduzierten Steuersatz von 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuern.

Bauen und Wohnen

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Die Steuerzahlung kann um 20 % der Sanierungskosten gemindert werden – verteilt über drei Jahre. Davon sollen Gebäudebesitzer aller Einkommensschichten profitieren. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 % erhöht.

Es lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird es eine „Austauschprämie“ mit einer 40-prozentigen Förderung geben. Heizen mit ineffizienten Ölheizungen in schlecht isolierten, großen Wohnungen wird künftig über den CO2-Preis etwas teurer. Dies wird abgefedert durch Entlastungen beim Strompreis und macht den Betrieb klimafreundlicher Produkte günstiger, die mit Strom funktionieren, wie zum Beispiel die Wärmepumpe oder das E-Auto. Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.

Vermieter sollen Mehrkosten nicht auf Mieter übertragen dürfen

Gleichzeitig will die Bundesregierung Maßnahmen in die Wege leiten, die sicherstellen sollen, dass die Kostenbelastung von Mieter*innen dadurch nicht übermäßig steigt: Sie wird das Mietrecht prüfen, ob es Vermieter*innen untersagt werden kann, die Mehrkosten durch den CO2-Preis auf Heizöl- und Gas vollumfänglich an ihre Mietern weiterzugeben.

Energiewirtschaft

Kohlekraftwerke werden sukzessive und nach einem klaren Zeitplan abgeschaltet: Bis 2030 sollen diese nur noch 17 Gigawatt Strom produzieren und bis spätestens 2038 soll es keinen Strom aus Kohle mehr geben. Dafür werden Wind- und Solarkraft, sowie unsere Stromnetze konsequent ausgebaut. Das Ziel, bis 2030 65 % unseres Stroms mit erneuerbaren Energien zu erzeugen, wird verbindlich gemacht und mit zusätzlichen Maßnahmen und Ausbauzielen unterlegt.

Durch das schrittweise Senken der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien, die bisher auf den Strompreis aufgeschlagen wird, wird der Strompreis insgesamt sinken.

Erneuerbare Energien werden weiter gefördert, der bisherige Deckel auf den Ausbau der Solarenergie wird abgeschafft, der Ausbau der Windenergie an Land regional besser gesteuert. Indem die Regierung ihre Klimaschutzziele jetzt verbindlich macht und kontrolliert, schafft sie größere Planungssicherheit für Investoren, was dem Ausbau der erneuerbaren Energien weiteren Aufschwung verleihen wird.

 

Im Detail

Die ausführlichen Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 finden Sie hier

 

„Der Verkehrssektor muss seine Emissionen um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 auf 98 bis 95 Millionen Tonnen CO₂ im Jahr 2030 mindern.

E-Dienstfahrzeuge werden attraktiver:
Für rein elektrische Liefer- oder andere Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Mehr dazu

Schon gewusst

Im Jahr 2030 darf der gesamte Gebäudesektor nur noch höchstens 72 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr emittieren. 14 Prozent der gesamten CO₂-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen) kommen aus dem Gebäudesektor. Im Jahr 2030 dürfen es in diesem Bereich nur noch 72 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr sein.