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Herstellung der Rohrverbindung in der Inneninstallation im Rahmen von Hausanschlusserneuerungen ab 1. Januar 2018

Die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) wird ab dem oben genannten Datum keine Verbindungsleitung (innere Verbindung) mehr herstellen.

Im Zuge von Hausanschlusserneuerungen wurde dieser Teil der Privatleitung bisher von NRM ausgeführt. Dies ist zukünftig von einem zugelassenen Installateurbetrieb (VIU) auszuführen, welcher vom Eigentümer zu beauftragen ist.

Bei der Erneuerung von Hausanschlussleitungen entstehen notwendige Anbindungsarbeiten an die bestehende Installationsleitung des Kunden.

Der Übergang zwischen NRM und Kundenanlage ist beispielhaft in der Abbildung 1 (Gasanschluss) und Abbildung 2 (Wasseranschluss) dargestellt.

Die Leistung zur Herstellung der inneren Verbindung ist zukünftig durch den Eigentümer der Anlage beziehungsweise den Kunden direkt bei einem VIU zu beauftragen. Der Leistungsaufwand des VIU beinhaltet in der Regel die notwendigen Anpassungsarbeiten sowie eine Inbetriebnahme nach den anerkannten Regeln der Technik (TRGI/TRWI). Die angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

Das zukünftige Vorgehen bei einer geplanten Erneuerung ist noch mal vereinfacht in Abbildung 3 dargestellt.

Falls es in Ausnahmefällen zu einer ungeplanten Erneuerung kommen sollte, etwa im Zuge einer Störung, so muss der Eigentümer auf einen Installateursnotdienst zurückgreifen.

Kontaktdaten:
NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
Netzwirtschaft
Joachim Schwenk
Telefon: 069 213 824 44
E-Mail: j.schwenk@nrm-netzdienste.de

Skizze Gasanschluss

Abbildung 1: Beispielhafter Gashausanschluss bis DN 50 als Einzelhauseinführung unterkellert

Skizze Wasseranschluss

Abbildung 2: Beispielhafter Wasseranschluss bis DN 50 als Einzelhauseinführung unterkellert

Skizze Vorgehen bei Erneuerung

Abbildung 3: Ablauf einer geplanten Erneuerung
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