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20.03.2025, Frankfurt am Main

Was Sie über E-Rechnung und andere Neuerungen wissen müssen

Auch dieses Jahr bringt einige für das Handwerk relevante Neuerungen mit sich. In aller Munde ist die neue Pflicht zur E-Rechnung. Doch auch bei der beruflichen Weiterbildung, den Stellvertreterregelungen im Schornsteinfegerhandwerk und den Vorgaben für die energetische Sanierung tut sich etwas. Darüber hinaus steigen Mindestlohn und Minijobgrenze.

 

Mit dem Jahreswechsel wird nicht alles anders, auf ein paar Veränderungen müssen wir uns aber dennoch einstellen. Wir haben die für das Handwerk wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Die E-Rechnung: verpflichtend, aber …

Seit dem 1. Januar 2025 haben offizielle Rechnungen ein strukturiertes Datenformat. Mit diesem Stichtag müssen Selbstständige und Unternehmen sogenannte E-Rechnungen empfangen, lesen und speichern können. Auch bei der eigenen Rechnungsstellung ist die neue Form ab sofort das Maß aller Dinge, innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist sind bisherige Formate aber weiterhin zulässig. Wer unter einem Jahresumsatz von 800.000 Euro bleibt, braucht auch in der Zukunft keine E-Rechnungen auszustellen. Praktisch: Ein Softwaretool zum Lesen der neuen Rechnungsformate bekommt man kostenlos von der Finanzverwaltung: http://www.e-rechnung.elster.de

Höhere Förderung von Weiterbildungsstipendien

Wer seine handwerkliche Ausbildung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser abgeschlossen hat und jünger als 25 Jahre ist, kann sich auch weiterhin um ein berufsbegleitendes Stipendium zur Fort- und Weiterbildung bewerben – etwa für einen Sprachkurs, einen Schweißlehrgang oder ein auf die Ausbildung aufbauendes Studium. Die auf 3 Jahre verteilte Maximalförderung liegt mit nun 9.135 Euro etwas höher als zuvor. Noch deutlicher steigen die Förderpauschalen für Aufstiegsstipendien: Bereits seit dem 1. September 2024 liegen sie bei jährlich 3.045 Euro für Teilzeit- und bei monatlich 992 Euro für Vollzeitstudierende.

Neues Berufsvalidierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft getreten

Ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist dieses im Handwerk weiterhin nicht unumstrittene Gesetz. Damit bekommen beruflich erfahrene Menschen ohne anerkannten Abschluss die Möglichkeit, sich die im Job erworbenen Qualifikationen nachträglich zertifizieren zu lassen. Dies soll nicht nur die individuellen Chancen verbessern, sondern auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Mindestlohn und Minijobgrenze steigen an

Seit Jahresbeginn liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde und damit 41 Cent gegenüber dem Vorjahr. Dies wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze von Minijobs aus, die nun auf 556 Euro steigt.

Zweites Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Um dem Fachkräftemangel bei gleichzeitiger Veränderung im Wärmemarkt entgegenzuwirken, werden die Stellvertreterregelungen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger angepasst. Ab sofort dürfen auch angestellte Schornsteinfegermeister und Meistergesellen die Feuerstättenschau vornehmen. Dies trägt zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung bei und macht den Schornsteinfegerberuf auch ohne eigene Selbstständigkeit finanziell interessanter.

Neue Musterbescheinigung der energetischen Sanierung

Die energetische Sanierung von Gebäuden bleibt ein wichtiges Thema – und damit auch steuerlich anrechenbar. Um die Steuerermäßigung nach § 35c EstG bewilligt zu bekommen, benötigt man vom ausführenden Unternehmen eine Bescheinigung über die durchgeführten Arbeiten. Diese muss seit Jahresbeginn auf der vom Bundesministerium für Finanzen bereitgestellten Musterbescheinigung basieren.

 

Fokusthemen

Digitalisierung

Klassische Anbieter-Kunden-Modelle formen sich neu. Dabei ist das Handwerk gut beraten, gerade in Zeiten voller Auftragsbücher, sich mit dem digitalen Wandel aktiv auseinanderzusetzen und den eigenen digitalen Transformationsweg einzuschlagen oder weiterzugehen. Praktische Orientierung und Unterstützung gibt es an vielen Stellen, allen voran beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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Klimaschutz

Seit dem Pariser Abkommen 2015 ist Klimaschutz zu einem der wichtigsten Themen in Politik und Wirtschaft geworden. Bis 2050 will Deutschland treibhausneutral sein. Mit dem kürzlich verabschiedeten Klimaschutzpaket soll dies gelingen. Doch welche Auswirkungen haben die geplanten Maßnahmen für das Handwerk? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Vorhaben der Bundesregierung und Hilfestellung für Ihre Arbeit.

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Smart City Frankfurt

Die Smart City ist effizienter, grüner, fortschrittlicher und sozial inklusiver, als die Stadt es in der Vergangenheit gewesen ist. Eine glasklare Definition, wann sich eine Stadt als „smart“ bezeichnen darf, gibt es nicht. Das Rhein-Main-Gebiet, insbesondere die Stadt Frankfurt, bewegt sich aber schon seit Jahren in eine smarte Richtung. Die aktuelle Entwicklung: kleine Wächter, große Wohnkonzepte und spannende neue Ideen.

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