Energieeffizient sanieren

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Sanieren: So energieeffizient wie möglich

Es gibt viele Gründe, Ihr Zuhause energieeffizient zu sanieren. Damit leisten Sie nicht nur Ihren eigenen Beitrag zur Energiewende, Sie sparen auch langfristig Kosten, steigern den Wert Ihrer Immobilie und erhöhen Ihren eigenen Wohnkomfort. Doch das Beste daran: Sie können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren, mit denen der Staat Ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen belohnt.

Zusammenschluß der Wärmenetze

Die Energiegemeinschaft RheinMain fördert erfolgreich die partnerschaftliche Zusammenarbeit von den Handwerken der Gebäude- und Energietechnik sowie der Versorgungswirtschaft in der Region. Davon profitieren nicht nur die Mitglieder der EnergieGemeinschaft, sondern auch der Kunde.

Marktanreizprogramm (MAP) – Für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen

Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung hat einige Initiativen zur Energieeffizienzförderung auf den Weg gebracht. Seit 2020 gibt es attraktivere Fördersätze für energetische Sanierungen und jetzt auch Beratungen sowie steuerliche Vorteile bei der energetischen Gebäudesanierung. Für den Austausch einer alten Ölheizung gibt es eine Austauschprämie, für die energetische Gebäudesanierung Zuschüsse und steuerliche Förderung.  Dabei ist das MAP das wichtigste Förderinstrument im Bereich Wärme aus Erneuerbaren und soll mehr Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Unternehmen und Kommunen motivieren, bei der Wärme auf die Kraft aus Sonne, Biomasse und Erdwärme zu setzen.

Verbesserte Förderangebote seit Januar 2020

Im Zuge des neuen Klimaschutzpakets der Bundesregierung wurde zum 1. Januar 2020 die Richtlinie des Programms geändert und sieht neben der Austauschprämie für Ölheizungen weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Anlagen, die keine alte Ölheizung ersetzen, lassen sich attraktive Investitionszuschüsse beantragen: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Die Novelle vereinfacht die Fördersystematik des Marktanreizprogramms stark: So ersetzen die einheitlichen prozentualen Fördersätze die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.

Kontaktdaten

Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Tel: 030 186 15 61 41
E-Mail: info©bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de

Auch regionale Förderungen sind möglich

Zusätzlich zum Bund fördern viele Kommunen und regionale Anbieter den Umstieg auf moderne und umweltfreundliche Heiztechnologien. So zum Beispiel auch die Mainova. Mit den bereits seit vielen Jahren erfolgreichen „Klima Partner Programm“ und mit dem „Erdgas UmstellerPaket“ können zusätzliche Fördermittel von bis zu 1.000 Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Weiter Infos zu den Förderprogrammen der Mainova finden Sie hier.

Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung

Auch steuerlich werden Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien gefördert. Zu ihnen zählen beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maßnahmen werden künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht. Für energetische Baubegleitung und Fachplanung lassen sich sogar bis zu 50 Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die progressionsunabhängige Ausgestaltung gewährleistet, dass Gebäudebesitzerinnen und Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt.

Weitere Informationen zum Thema Energieeffizient Sanieren finden Sie hier

Zuschuss für Sanierungen und Förderung für energieeffizientes Bauen

Ab dem 24. Januar 2020 greift zudem eine verbesserte Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Diese setzt die KfW im Auftrag der Bundesregierung um. Von den erhöhten Fördersätzen profitieren Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Für Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Zuschüsse von bis zu 40 Prozent erhalten – sowohl als Tilgungszuschuss zu einem KfW-Kredit als auch in Form eines direkten Investitionszuschusses. Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung – z. B. Dämm-Maßnahmen – verdoppelt sich der Fördersatz: Zukünftig gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent.

Weitere Infos zu den Förderprogrammen der KfW-Bank erhalten Sie hier:

Mainova Klima Partner Programm

Förderprogramme der KfW-Bank

 

Förderung für Energieberatung

Seit dem 1. Februar 2020 übernimmt das BMWi 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude. Zuvor waren es 60 Prozent. Die Höchstförderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.

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