Der Leerstand hätte für Sanierungsarbeiten genutzt werden müssen
In Deutschland sind seit Ende April erste Lockerungen in Kraft getreten. Geschäfte und Schulen durften schrittweise wieder öffnen. Die Zwangspause wurde dort aber scheinbar nicht genutzt. Dieser Meinung ist auch Obermeister Peter Paul Thoma von der Innung Sanitär Heizung Klima Frankfurt: „Unsere Betriebe hätten es begrüßt, wenn der Leerstand genutzt worden wäre, um anstehende Sanierungen in Schulen, Kitas, Sportstätten und Büros durchzuführen, damit der bisher vorherrschende Sanierungsstau hätte abgearbeitet werden können. Solche Aufträge wären hilfreicher gewesen, als Steuergelder mit der Gießkanne zu verteilen!“ Denn gerade Aufträge aus öffentlicher Hand hätten eine stabilisierende Wirkung auf den Geschäftsbetrieb derer gehabt, die angesichts des Rückgangs an Privataufträgen Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben.
Schulen und Geschäfte stehen bei Wiederöffnung vor Herausforderungen
So wären möglicherweise auch Schulen besser auf die Wiederöffnung vorbereitet gewesen, die in diesen Tagen für viel Kritik sorgt. Schulträger hätten in den vergangenen Jahren auf Sanierungen von Sanitäranlagen sowie den Einbau von Waschbecken in den Unterrichtsräumen verzichtet. Um den vom Kultusministerium in Wiesbaden herausgegebenen neun-seitigen „Hygieneplan Corona“ zu erfüllen, müssten in den Schulen alle Waschbecken mit Warmwasser funktionieren, das fehle aber vielerorts. Ob die nötigen Umbauten daher rechtzeitig und vorschriftsmäßig umgesetzt werden konnten, wird sich in den nächsten Tagen herausstellen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks erklärte jedoch, dass es bisher weder von Schulen noch von den zuständigen Kultusministerien oder den Kommunen entsprechende Anfragen beim Handwerk gegeben hätte. Dies bestätigt auch die Innung SHK Frankfurt, die daher in der vergangenen Woche eine Pressemitteilung herausgegeben hat, in der sie die Modernisierung von WC-Anlagen in Schulen forderte sowie die Installation von Hygieneartikeln wie Seifen- und Desinfektionsspendern.
Gefahr vor Legionellen und Keimen in Trinkwasseranlagen droht
Doch nicht nur Schulen stellt die Wiedereröffnung vor Herausforderungen, auch Geschäfte und andere Einrichtungen wie etwa Sportstätten haben einige Vorgaben zu beachten. Neben den Vorgaben für genehmigte Verkaufsflächen, dem Einhalten von Abstandsregelungen und begrenzter Kundenzahl im Geschäft weisen Handwerksverbände und Innungen besonders auf die Dringlichkeit von Wartungen und Inspektionen an Maschinen, Trinkwasseranlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen hin. Aufgrund der langen Schließungszeiten kommt es derzeit zu einer erhöhten Gefahr von Legionellen und Keimen in Trinkwasseranlagen. Um dies zu vermeiden, müssten die Anlagen laut Trinkwasserverordnung mindestens alle drei Tage in Betrieb genommen werden. Da vielerorts – besonders in Schulen und Sportstätten – die Anlagen aber mehr als vier Wochen stillstanden, rät die Innung SHK Frankfurt dringend dazu, bei Wiederöffnung Kontakt mit dem Fachbetrieb aufzunehmen.
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