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19.01.23, Frankfurt am Main

Ausblick: Die wichtigsten Änderungen 2023

Auch 2023 stehen wieder einige Gesetzes- und Rechtsänderungen an. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.

Arbeitslosenversicherung: Ab sofort steigt der Beitrag um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Auch dieser Anteil wird paritätisch zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern aufgeteilt.

Ausbildungsfreibetrag: Statt wie bisher 924 Euro können Eltern für die Unterstützung der Ausbildung ihrer volljährigen Kinder ab 2023 1.200 Euro jährlich pauschal in der Steuererklärung angeben.

Betreuungsrecht für Ehepartner: Sofern die betreffende Person keine eigene Regelung getroffen hat, kann die Ehepartnerin oder der Ehepartner im medizinischen Notfall Entscheidungen treffen. Das Notvertretungsrecht ist auf eine maximale Dauer von 6 Monaten beschränkt. 

Bürgergeld: Das ungeliebte Hartz IV wird zugunsten des Bürgergeldes abgeschafft. Für die Empfängerinnen und Empfänger bedeutet das monatlich 50 Euro mehr Einkommen. Außerdem sollen sich die Jobvermittlung und die Weiterbildungsmöglichkeiten verbessern – auch, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Seit dem 01. Januar 2023 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, am nun neuen Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Damit gehört der berühmte „Gelbe Schein“ für gesetzlich Versicherte der Vergangenheit an: Arztpraxen übermitteln die Information zur zeitweisen Arbeitsunfähigkeit nun direkt an die Krankenkassen. Dort können sie wiederum von den Arbeitgebern abgerufen werden. Privatversicherte erhalten weiterhin die Krankmeldung in Papierform und müssen diese beim Arbeitgeber abgeben.

Entlastung für Alleinerziehende: Alleinerziehende profitieren ab 2023 von einem um 252 Euro erhöhten Pauschalbetrag (bei einem Kind) auf nun 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind sind es 240 Euro mehr.

EU-Verordnung Maschinenprodukte: Eine neue EU-Verordnung über Maschinenprodukte soll in Kraft treten. Sie löst die seit 2006 geltende Maschinenverordnung ab. Ziel ist es, die Vorgaben zur Maschinensicherheit an den Stand der Technik anzupassen. 

Führerschein: Bis spätestens zum 19. Januar müssen alle Autofahrerinnen und Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ihre alten Führerscheindokumente gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.

Homeoffice-Pauschale: Das Homeoffice hat sich nicht nur während der Pandemie bewährt. Nun wird die Pauschale nochmal deutlich angehoben. Statt 5 Euro für höchstens 120 Tage sind nun 6 Euro für maximal 210 Tage ansetzbar. Wer einen eigenen Raum als Arbeitszimmer nutzt, kann die tatsächlich anfallenden Kosten ohne Höchstgrenze in der Steuererklärung geltend machen. Alternativ ist auch eine Pauschale von 1.260 Euro möglich.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Familien haben ab sofort mehr Geld auf dem Konto. Für jedes Kind gibt es nun 250 Euro Kindergeld, die bisherige Staffelung fällt also weg. Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 8.952 Euro. Dieser wird fällig, wenn er die Höhe der alternativen Kindergeldzahlungen übersteigt, man kann also nicht beides bekommen.

Lieferkettengesetz: Hiervon sind vorerst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten betroffen. Das Gesetz bezieht sich auf die Rückverfolgbarkeit von Waren und Rohstoffen. Damit soll weitestgehend ausgeschlossen werden, dass deutsche oder in Deutschland tätige Unternehmen sittenwidrige Löhne, Kinderarbeit oder die Vergiftung der Umwelt direkt oder indirekt unterstützen.

Lkw-Maut: Die Sätze werden angehoben. Vor allem sollen Faktoren wie Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt werden. 

Mehrwegpflicht: Restaurants und Cafés sind nun verpflichtet, für Getränke zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen anzubieten. Wer Speisen mitnehmen will, muss eine Alternative zur Einwegverpackung aus Kunststoff bekommen. Kleine Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitenden sind davon ausgenommen, wodurch sich am Dönergrill oder in der Pommesbude vorerst nichts ändern wird.

Midi-Jobs: Für diese Tätigkeiten, bei denen ein reduzierter Sozialversicherungssatz fällig wird, steigt die Verdienstgrenze 2023 kräftig an. Bislang lag das monatliche Maximum bei 1.600 Euro, seit dem 01. Januar dürfen Midi-Jobber bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen.

Steuervergünstigung für Autogas: Bislang war der alternative Kraftstoff steuervergünstigt, nun läuft diese Vergünstigung aus. Da die Weltmarktpreise für Gas in den letzten Monaten zudem angestiegen sind, muss man für Autogas nun deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Steueränderungen - Wegfall der degressiven Abschreibung: Der Kaufpreis von beweglichen Anlagevermögen (Maschine, PKW, LKW, Werkzeug) kann 2023 nur noch nach der linearen Abschreibung steuerlich abgesetzt werden. 

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