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11.12.2025, Frankfurt am Main

Gesetzliche Änderungen 2026: Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen

Das neue Jahr bringt zahlreiche auch für das Handwerk bedeutsame Neuerungen. Von wichtigen Austauschpflichten über Fördermittel bis hin zu Änderungen bei Mindestlöhnen und Energiegesetzen – dieser Überblick zeigt, welche gesetzlichen Änderungen 2026 kommen werden, und welche Fristen einzuhalten sind. 

 

Bundeshaushalt 2026: Neue Fördermittel für Eigenheime

Der Bundeshaushalt 2026 sieht erhebliche Investitionen vor. Besonders relevant für Handwerksbetriebe sind die folgend genannten:

800 Millionen Euro fließen in ein Förderprogramm für Eigenheime mit klimafreundlicher Heizung im EH-55-Standard. Diese Mittel bieten Hausbesitzern attraktive Anreize für energetische Sanierungen und den Einbau moderner Heizsysteme – eine große Chance für SHK-Betriebe und Energieberater. Der Heizungstausch wird mit bis zu 70 Prozent Zuschuss gefördert, maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit.

Zusätzlich stehen 50 Millionen Euro für Programme zum altersgerechten und barrierefreien Umbau bereit.

Änderungen bei Mindestlöhnen und Ausbildungsvergütung

2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde. Branchenintern liegt das gesetzliche Minimum beim Stundenlohn oft noch darüber:

  • Im Dachdeckerhandwerk sind 14,96 €,
  • im Elektrohandwerk 14,93 € und bei
  • Schornsteinfegern 14,50 € Mindestlohn festgeschrieben –

und das sind nur drei beispielhaft genannte Branchen. Ferner gilt:

Die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro pro Monat, der Midijob-Bereich umfasst künftig Einkommen von 603,01 bis 2.000 Euro monatlich. Die Mindestausbildungsvergütung steigt ebenfalls: Pro Monat erhalten Azubis im ersten Lehrjahr mindestens 724 €.

Auch die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Sozialversicherungen werden angehoben. Bei der Krankenversicherung steigen sie auf 69.750 Euro jährlich, in der Rentenversicherung auf 101.400 Euro jährlich.

Rentenerhöhung, Steuern und Sozialleistungen

Ab dem 1. Juli 2026 können Rentner mit einer Erhöhung von voraussichtlich 3,7 Prozent rechnen. Ein Novum ist definitiv auch für das Handwerk bedeutsam: Die Aktivrente ermöglicht es Rentnern, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen.

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem Jahreseinkommen von 69.879 Euro.

Energiepolitische Änderungen

Die CO₂-Bepreisung steigt 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne, was sich auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Heizungsanlagen auswirkt. Für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch entstehen Mehrkosten von 263 bis 311 Euro jährlich. Das Tanken wird damit ebenfalls teurer, wenngleich man sich für den Arbeitsweg kaum Gedanken machen muss: Die Pendlerpauschale wird einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer festgelegt.

Für Energieberater wie für die SHK-Branche wichtig: Das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) sieht vor, dass ab Mitte 2026 neue Heizungen in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben sind. Das Heizungslabel wird fortgeführt und mit neuen Kennzeichnungspflichten für alle Heizungsanlagen versehen.

Für den Kauf eines Elektroautos gibt es ab dem 1. Januar 2026 einen Zuschuss von 3.000 bis 4.000 Euro. Obendrein wird die Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2035 verlängert. Änderungen bei E-Kennzeichen und Umweltplakette sind besonders für Betriebe mit elektrifizierten Fuhrparks relevant.

Führerscheinkontrolle im Betrieb

Arbeitgeber müssen sich mit verschärften Anforderungen zur Führerscheinkontrolle auseinandersetzen, wenn Mitarbeiter Firmenfahrzeuge nutzen. Dafür wird es an anderen Stellen einfacher: Die Unternehmensgründung soll ab Mitte 2026 digital innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die Einwilligungspflicht für digitale Steuerbescheide fällt weg, was administrative Prozesse für Betriebe weiter vereinfacht.

Zuguter letzt: Wichtige Fristen zum Jahresbeginn

Austauschpflicht für alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026

Eine der dringendsten Fristen betrifft die Trinkwasserinstallation: Bis zum 12. Januar 2026 müssen alte, gesundheitsgefährdende Bleileitungen in Gebäuden ausgetauscht werden. Diese Austauschpflicht betrifft vor allem vor 1973 errichtete Gebäude. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Für SHK-Betriebe gibt es also aktuell einiges zu tun – und falls notwendig, sollte man Kunden auch proaktiv auf die Neuregelung hinweisen.

Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2026

Ebenfalls Anfang des Jahres läuft eine wichtige Frist ab: Bis zum 19. Januar 2026 müssen Papierführerscheine und alte Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt 1999–2001) gegen neue EU-Führerscheine getauscht werden.

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