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Unerlässlich: Regeln, dass unser Wasser sauber bleibt.

Unser Lebensmittel Nummer eins ist Trinkwasser. Für seine Reinhaltung sorgen die Wasserversorger. Verunreinigungen entstehen meist nur auf dem Weg zu den Menschen, die es nutzen. Werden auch dort die Regeln der Technik, wie in der Trinkwasserverordnung gefordert, eingehalten, bleibt das Wasser sauber.

Das Thema Trinkwasserhygiene ist aktuell wie selten zuvor. In Frankfurt sorgt Mainova zuverlässig für Trinkwasser aus sauberen Quellen und von höchster Qualität unter strenger Einhaltung der Vorschriften. Die anerkannten Regeln der Technik sowie die Trinkwasserverordnung wiederum sollen für eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserqualität bei der Installation sorgen. Diese müssen vom Planer der Trinkwasserinstallation bis hin zum Mieter eingehalten werden.

Die Verantwortung für die Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserqualität im Gebäude von der Übergabestelle bis zur Entnahmestelle liegt bei den Planern, Installateuren und Betreibern. Diese sind gemeinsam gefordert, für eine fachgerechte Planung, Installation, Inbetriebnahme und für einen hygienischen Betrieb zu sorgen. Maßgeblich sind hierbei die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Verantwortung für deren Einhaltung geht nach Inbetriebnahme und Übergabe auf den Betreiber, den Pächter oder den Mieter über. Daher formulieren Vermieter für ihre Mieter und Pächter immer häufiger Anweisungen zum bestimmungsgemäßen Betrieb.

Denn Fakt ist: Die meisten Vorkommnisse, die zu einer Kontamination des Trinkwassers beim Transport und in der Trinkwasserinstallation führen, resultieren aus dem Nichteinhalten der technischen Regeln. Es ist daher überaus wichtig, kontinuierlich über die Vorschriften und deren regelmäßige Überarbeitung zu informieren.

EnergieGemeinschaft RheinMain bietet rund um das Thema Trinkwasserhygiene zahlreiche Seminare und Weiterbildungen, die in jedem Jahr von den Mitgliedern sehr gut angenommen werden. Ein wichtiges Zeichen für die hohe Bedeutung des Themas innerhalb der Betriebe. 

Unsere Redaktion hat dazu mit dem Referenten Ingo Sanft gesprochen und ihn u.a. zur Problematik bei der Einhaltung der Trinkwasserhygiene befragt.  Bereits seit mehreren Jahren führt die Firma Kemper im Auftrag der EnergieGemeinschaft Weiterbildungen zu den Themen Trinkwasserhygiene und Trinkwasserverordnung durch. 

1. Herr Sanft, die Firma Kemper steht für innovative Lösungen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene – ein viel diskutiertes Thema. Muss hierfür Ihrer Meinung nach noch stärker sensibilisiert werden?
Die Sensibilisierung sollte bei den Fachhandwerkern eigentlich vorhanden sein. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind bei Planung, Installation und Betrieb von Trinkwasserinstallationen von allen Beteiligten einzuhalten. Dies wird in der zuletzt am 9.01.2018 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung gefordert. Leider ist diese Trinkwasserverordnung nicht allen Betreibern bekannt. Hierfür sollte man sich stärker einsetzen, da auch die Betreiber einen großen Einfluß auf die Trinkwasserhygiene haben. Dies machen wir seit vielen Jahren in unseren KEMPER-Seminaren und auch die Fachleute (Wasserversorger, Planer und Installateure) sollten den Endverbraucher hierfür sensibilisieren.

2. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind hinreichend bekannt. Wieso kommt es dennoch zu Hygieneproblemen in der Trinkwasserinstallation?
Oft sind die Endverbraucher hierüber zu wenig informiert. Die Wartung einer Trinkwasserinstallation ist aber ein zwingendes Muss, um die Hygiene in der Installation aufrechtzuerhalten. Die meisten Probleme entstehen durch den Einsatz ungeeigneter Werkstoffe und eine von der Planung abweichende Betriebsweise, die oft mit kritischen Temperaturen in der Trinkwasserinstallation einhergeht.

3. Sie bieten zahlreiche Schulungen zum Thema Trinkwasserhygiene an – so auch für die Mitglieder der EnergieGemeinschaft RheinMain. Wie hoch ist die Nachfrage nach diesem Thema im Fachhandwerk?
Das Thema Trinkwasser ist seit Jahren eines, das die Branche sehr stark interessiert. Viele Fragen, die sich die Fachleute stellen, werden in unseren Seminaren beantwortet. Das Ergebnis: Die Teilnehmer wissen nach einer solchen Schulung mit der Norm sicher umzugehen. Planung, Errichtung und ein Betrieb von Trinkwasserinstallationen können normgerecht erfolgen.

4. Im September führen Sie für die EGRM die nächste Schulung zum Thema „Gefährdungsanalyse nach TrinkwV 2001 §16/7“ durch. Welche grundlegende Problematik stellt die Analyse von Gefährdungen in Trinkwasserinstallationen dar?
Bei einer Gefährdungsanalyse ist gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung nach Paragraph 16 Absatz 7 die Empfehlung des Umweltbundesamtes zu beachten. Dies ist eine sehr gute Empfehlung die aktuell auch überarbeitet wird.

Es gibt viele Hilfen zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse, wobei sich in den nächsten Jahren erst noch zeigen muss, welche davon  eine anerkannte Regel der Technik wird. Eine der wohl schwierigsten Problematiken ist es daher geeignete Fachleute auszubilden, die in der Lage sind, dem Betreiber eine fach- und sachlich korrekte Gefährdungsanalyse zur Verfügung zu stellen.

5. Worin genau liegt das Risiko, wenn ein Fachhandwerker sich nicht an die Regelwerke hält?
An erster Stelle muss die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik stehen. Dies ist ganz klar gefordert und darf nicht missachtet werden. Wenn man von diesen abweicht, kann die Trinkwasserinstallation zu starken gesundheitlichen Problemen führen. Hierdurch sind die betroffenen Verbraucher einer Gefahr ausgesetzt. Wir wissen, dass sich ein „Fachhandwerker“ sehr wohl an die Regelwerke hält. In der Vergangenheit hat es aber durchaus Fälle gegeben, in denen sich der Betreiber juristisch verantworten musste. Hier wurde schon oft der Fachhandwerker mit in die Verantwortung genommen, da er den Betreiber als Laien fachtechnisch beraten muss.

6. Was sind die häufigsten Mängel,  die bei Gefährdungsanalysen auffallen?
Das ist schwer zu sagen. Fakt ist, dass in vielen Fällen die grundlegenden Faktoren wie bestimmungsgemäßer Betrieb, hydraulischer Abgleich und mangelhafte oder gänzlich fehlende Wartung zu einer Verschlechterung der Trinkwasserqualität führen und dadurch die Installation nach einer Beprobung gemäß TrinkwV auffällig wird. Solch eine nicht bestimmungsgemäß betriebene Trinkwasserinstallation kann sogar zu einer verschlechterten Trinkwasserqualität des Wasserversorgers führen.

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